Diese Nutzungsordnung gilt für alle Besucher/innen und Nutzer/innen der Grillhütte „Zum Horet“. Mit der Buchung bzw. Nutzung erkennt man diese Regeln verbindlich an.
Der/die Nutzer/in des Grillplatzes verpflichtet sich:
- —die Platzanlage mit den Hütten sowie Bänke und Tische pfleglich zu behandeln.
- —dass der Platz nur zum Aus- bzw. Einladen mit Fahrzeugen befahren wird. Der Parkplatz ist ausreichend ausgewiesen.
- —keine Nägel, Schrauben oder Klammern in die Grill- und Schutzhütte zu treiben. Sollte dies der Fall sein, bitte diese alle entfernen.
- —kein offenes Feuer zu machen, sondern nur in der Grillhütte mit Holzkohle zu grillen. Holz darf nicht verbrannt werden (Funkenflug)! Als Feuerrost soll nur der Edelstahlrost verwendet werden. Bei Waldbrandgefahr der Stufe 4 oder 5 darf die Grillhütte nicht benutzt werden; das Betreiben eines Gasgrills ist in diesem Fall erlaubt, sofern ein eigener Gasgrill mitgebracht wird.
- —dafür Sorge zu tragen, dass Lärmbelästigung durch zu laute Musik vermieden wird. Nach 22 Uhr darf keine laute Musik mehr gespielt werden.
- —darauf zu achten, dass die Glut beim Verlassen des Grillplatzes vollständig erloschen ist. Daher rechtzeitig mit der Befeuerung enden. Die Feuermulde ist aus Schamottsteinen gemauert. Löschen der Glut mit Wasser ist nicht erlaubt – Wasser kann die Schamottsteine durch Thermoschock beschädigen!
- —den Grillrost von Verschmutzung zu reinigen. Asche darf im Aschebehälter verbleiben.
- —überlassene Geräte sowie die Schlüssel für den Grill und die Toilette zur vereinbarten Zeit zurückzugeben.
- —die Schutzhütte, Grillhütte und den gesamten Platz aufgeräumt und in sauberem Zustand zu verlassen. Müll und Leergut muss mit nach Hause genommen und dort entsorgt werden.
- —im gesamten Waldbereich kein Rauchverbot zu missachten. Es gilt laut § 24 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) in Rheinland-Pfalz ein ganzjähriges Rauchverbot im Wald.
- —im Brandfall oder bei einem Waldbrand unverzüglich den Notruf 112 zu verständigen.
Der/die Nutzer/in haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde Waldalgesheim oder den Heimatfreunden Waldalgesheim e. V. entstehen. Dies gilt besonders für Brandschäden, Waldbrand und sonstige Beschädigungen. Eventuelle Schäden sind dem Platzwart oder der Ortsgemeinde Waldalgesheim zeitnah zu melden.
der Vorstand, August 2027